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Ist die FGO gültiges Faustballrecht

 
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Leon
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Feb 26, 2007 19:01    Titel: Ist die FGO gültiges Faustballrecht Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen!

Am vergangenen Wochenende wurde die weibliche C-Jugend des TV Voerde bei der Norddeutschen Meisterschaft in Schneverdingen disqualifiziert, weil drei Spielerinnen bereits an der Norddeutschen Meisterschaft der A-Jugend teilgenommen haben.
Der Spielleiter und Schiedsgerichtsvorsitzende Manfred Gumboldt erklärte mir vor Spielbeginn im Beisein einer A-Schiedsrichterin, des Trainer des TC Hameln und der Trainerin des TV Jahn Schneverdingen, das man nur in einer Altersklasse starten darf. Dies wurde auch sofort von der A-Schiedsrichterin bestätigt.
Meinen Einwand, das diese Regelung meines Wissens für den Jugendbereich vor einiger Zeit geändert wurde, wurde mir von der Schneverdinger Trainerin bestätigt.
Sie erklärte, bereits in der letzten Feldsaison hätten Jugendliche ohne Probleme in beiden Altersklassen gespielt.
Es wurden Regelwerke gewälzt.
Als erstes eine BSO von 1998. Ein Absatz wurde 4.4.1.4..... mir vorgelesen,
nach der ein Spieler nur in einer Altersklasse spielen. Ich, als Hobbyfaustballer und ohne juristische Fachausbildung, zweifelte die Gültigkeit des alten Regelwerkes an. Herr Gumboldt griff zum nächsten Ordner, einer FGO von 2006. Es las mir den Absatz 4.3.3.5.3 vor, nach dem
ein Spieler nur in einer Alterklasse spielen darf. Ich war geschockt, konnte es nicht fassen und schaute ihm über die Schulter. Ich las den Absatz und sah zufällig den nächsten Absatz 4.3.3.5.4. Dort stand, 4.3.3.5.3 gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren.
Ich hatte etwas Hoffnung. Daraufhin erklärten mir Herr Gumboldt und die A-Schiedsrichterin, die FGO hätte keine Gültigkeit, sie sei zwar von den Faustballern beschlossen, aber wir gehören zum DTB und es sei in diesem Fall ähnlich wie in der Gesetzgebung „Bundesrecht geht vor Landesrecht“.
Die alte BSO gehe eben vor.
Wie es mir anschließend auf der Tribüne ging, kann man sich vorstellen. Freundlicherweise wurde von den Ahlhornern auch noch DFBL-Präsident Uli Meiners angerufen, der die Rechtmäßigkeit der Disqualifikation bestätigte.
Nach einigen Tränen spielten die Mädchen außer Konkurenz die Gruppenphase. Sie kassierten eine knappe 17:19-Niederlage und gewannen drei Spiele. Jeder in der Halle sah, sie hätten eine realistische Chance auf die Qualifikation zur DM gehabt, was ja für Rheinland-Mannschaften nicht oft der Fall ist..
Es folgten noch am gleichen Tag für zahlreiche Telefongespräche.

1. Unser Landesfachwart konnte die Disqualifikation überhaupt nicht verstehen. Er berichtete mir von der Regeländerung auf der Bundesfachtagung 2004 in Bergisch-Gladbach und empfahl mir, den Regionalgruppenobmann Bernd Schnackenberg anzurufen.

2. Herr Schnackenberg kannte die Problematik und wusste, das bei vergangenen Regionalmeisterschaften bereits Spieler/innen in der A und C-Jugend ohne Beanstandung eingesetzt wurden Er war auch bei der Bundesfachtagung 2004 dabei und konnte sich an die Regeländerung erinnern. Aber die Disqualifikation sei trotzdem rechtens, da FGO eben keine Rechtsgültigkeit habe. Aber ich könnte ja auch noch den TK-Vorsitzenden Peter Sievers anrufen.

3. Auch Herr Sievers war zu Hause. Mittlerweise war es 22.00 Uhr. Er erklärte mir, er kenne auch nicht alle Regeln und gab mir den Tip, den Schiedsgerichtsvorsitzenden Herrn Bernhard Hoffrichter anzurufen.

4. Auch Herr Hoffrichter war zu Hause und noch wach. Er hörte sich den Sachverhalt an durchblätterte die FGO und sagte mir, die Mädchen hätten doch Spielen dürfen. Ich müsste einen schriftlichen Einspruch verfassen und 100 Euro hinterlegen, vor Ort in Schneverdingen müsste ein Schiedsgericht mit Herrn Gumboldt als Vorsitzenden gebildet werden. Da Herr Gumboldt aber seine feste Meinung hätte und den Einspruch mit seinem Schiedsgericht ablehnen würde, hätte sowieso keinen Sinn. Vielleicht würde in einigen Wochen dann in ein anderes Urteil erfolgen, aber bis dahin wären die Norddeutsche und die Deutsche gelaufen sein.

Am nächsten Tag erhielt ich von dem Herrn die Pässe, eine Urkunde für den 9.Platz, einige Anstecknadeln und einen Plastiksack voll Kekse für die Mädchen. Was die Mädchen und ich damit am liebsten gemacht hätten, kann sich jeder vorstellen.

Ich möchte im Nachhinein kein böses Blut, bedanke bei allen für die freundlichen Telefongespräche am späten Samstagabend. Für mich als Hobbyfaustballer ohne Bundesligavergangenheit waren diese Gespräche mit den hohen Funktionären sehr interessant. Es wurde einem zugehört. Aber die verschiedenen Meinungen in diesen Kreisen sind schon traurig. Dieses Problem muß geklärt werden. Welches Regelwerk gilt für den Faustball.
Gerüchteweise habe ich gehört, dass bei der Norddeutschen der männlichen C-Jugend die Spielerlaubnis in einem ähnlichen Fall kein Problem war.

Leon Mittelmeyer
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Thomas S.
Site Admin


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 218

BeitragVerfasst am: Di Feb 27, 2007 17:08    Titel: Mädchen waren m.E. spielberechtigt Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach hat die Fachgebietsordnung (FGO) die Bundesspielordnung (BSO) ersetzt. Es sollte damit auch die Eigenständigkeit der Spiele (nicht nur Faustball) gestärkt werden. Sie ist rechtskräftig !

Somit wären die Mädchen spielberechtigt gewesen.

Einen Einspruch einzulegen hätte Sinn gehabt, denn erstens hätte m.E. ein Schiedsgericht neutral sein müssen, also der Entscheider der Disquallifikation hätte m.E. nicht selbst im Schiedsgericht sitzen dürfen (wohl aber eines hätte einsetzen können), und zweitens wäre der Vorgang somit richtig "Aktenkundig" geworden.
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Arno
Gast





BeitragVerfasst am: Di Feb 27, 2007 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mag ja sein das es formal so gewesen wäre das das Schiedsgericht hätte neutral sein müssen. Doch was hätte es am Wochenende gebracht.
Selbst in diesem Punkt gibt ja unterschiedliche Meinungen.

Ich hoffe nur das die hohen Würdenträger hier Klarheit schaffen.
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RS
Gast





BeitragVerfasst am: Di Feb 27, 2007 20:36    Titel: Protokoll Bundesfachtagung Faustball am 07./08.02.2004 Antworten mit Zitat

Ich denke die Sache ist eindeutig, oder?



Auszug Protokoll Bundesfachtagung Faustball am 07./08.02.2004

Punkt 9.5 Antrag Rheinland FGO 4.3.3.5

Änderung der FGO 4.3.3.5.1 in:
„Bei einer Veranstaltung (Ziffer 4.4.1.1.4) sind Spieler und Spielerinnen für Aufstiegsspiele nur für eine Mannschaft und Altersklasse spielberechtigt.“
Zusatz als FGO 4.3.3.5.3:

„Bei einer Veranstaltung (Ziffer 4.4.1.1.4) sind Spieler und Spielerinnen für Meisterschaftsspiele nur für eine Mannschaft und Altersklasse spielberechtigt.“

Zusatz als FGO 4.3.3.5.4:

„Die FGO 4.3.3.5.3. gilt nicht für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.“

Die Änderung wurde einstimmig angenommen.

Die Regelung tritt ab der Feldrunde 2004 in Kraft. Die FGO ist anzupassen.
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Thomas B.



Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: Di Feb 27, 2007 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Land, das 50% aller auf der ganzen Welt existierenden Steuergesetze hat, dürfen die Regeln, nach denen Kinder Ball spielen natürlich auch nicht so beschaffen sein, dass sie ohne weiteres zu durchschauen sind. ...

Also ehrlich: Muss das sein???

Thomas
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Thybi



Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: Mi Feb 28, 2007 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bleibt bloss zu hoffen, dass die Mädels dem Sport erhalten bleiben und nicht durch so etwas die Lust an unserem großartigen Spiel verlieren.
Aber solange das Regelwerk nicht von jedem verstanden wird, gibt es solche Probleme immer geben. Selbst in der 2.BL gibt es Schiedsrichter, die das Regelwerk nicht genau kennen oder nicht befolgen wollen.
Traurig ist für mich dabei, dass Meisterschaften stattfinden und die Verantwortlichen vor Ort nicht genau Bescheid wissen wie in gewissen Fällen zu entscheiden ist.
Ich bin selbst A-Schiri und schaue gerade vor Jugend Meisterschaften noch einmal genau nach was erlaubt ist und was nicht, um solchen "Problemen", die ja gar keine sind, entgegen zu wirken.
Toi Toi Euren Mädels für die nächste Saison.

Gruß aus Güstrow von Thybi
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Thomas S.
Site Admin


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 218

BeitragVerfasst am: Mi Feb 28, 2007 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, daß offensichtlich selbst bei hochrangigen Amtsträgen nicht bekannt ist, daß die BSO nicht mehr existiert und die FGO diese ersetzt hat.

Wie sonst können Äußerungen entstehen, die im Kern aussagen:

"Die FGO ist der BSO untergeordnet."

Zitat:
Daraufhin erklärten mir Herr Gumboldt und die A-Schiedsrichterin, die FGO hätte keine Gültigkeit, sie sei zwar von den Faustballern beschlossen, aber wir gehören zum DTB und es sei in diesem Fall ähnlich wie in der Gesetzgebung „Bundesrecht geht vor Landesrecht“.
Die alte BSO gehe eben vor.


Von den vier telefonisch befragten Amtsträgern haben drei bescheid gewußt, wobei einer sich seiner Sache nicht sicher war. Der vierte wußte nicht bescheid, hat aber richtig reagiert. "Bevor ich was falsche Sage, verweise ich auf jemanden, der bescheid weiß". Trotzdem war keiner in der Lage, den örtlichen Spiel- und Schiedsgerichtsvorsitzenden von einer Regelbeugung abzuhalten.

Außerdem ist es m.E: nicht statthaft, daß als Schiedsgericht einer der Betroffenen agiert. Das nennt man "Befangeheit". Somit hätte der Schiedsgerichtsvorsitzende im Falle eines Protestes einen "Vertreter" einsetzen müssen.
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arno
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Feb 28, 2007 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

aber was bringt einem das wenn man nur einen Abend Zeit hat.

Es wird wie immer laufen, die Funktionäre suchen einen Formfehler beim Verein (vor Ort auf anraten von Funktionären keinen formalen Protest eingelegt) und sind da Problem los.

Doch sind sie es wirklich los ????????
Welches Kind soll da den Spaß am Faustball behalten ?
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arno
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Feb 28, 2007 21:31    Titel: Re: Ist die FGO gültiges Faustballrecht Antworten mit Zitat

Leon hat folgendes geschrieben:
Hallo Zusammen!

Am vergangenen Wochenende wurde die weibliche C-Jugend des TV Voerde bei der Norddeutschen Meisterschaft in Schneverdingen disqualifiziert, weil drei Spielerinnen bereits an der Norddeutschen Meisterschaft der A-Jugend teilgenommen haben.
Der Spielleiter und Schiedsgerichtsvorsitzende Manfred Gumboldt erklärte mir vor Spielbeginn im Beisein einer A-Schiedsrichterin, des Trainer des TC Hameln und der Trainerin des TV Jahn Schneverdingen, das man nur in einer Altersklasse starten darf. Dies wurde auch sofort von der A-Schiedsrichterin bestätigt.
Meinen Einwand, das diese Regelung meines Wissens für den Jugendbereich vor einiger Zeit geändert wurde, wurde mir von der Schneverdinger Trainerin bestätigt.
Sie erklärte, bereits in der letzten Feldsaison hätten Jugendliche ohne Probleme in beiden Altersklassen gespielt.
Es wurden Regelwerke gewälzt.
Als erstes eine BSO von 1998. Ein Absatz wurde 4.4.1.4..... mir vorgelesen,
nach der ein Spieler nur in einer Altersklasse spielen. Ich, als Hobbyfaustballer und ohne juristische Fachausbildung, zweifelte die Gültigkeit des alten Regelwerkes an. Herr Gumboldt griff zum nächsten Ordner, einer FGO von 2006. Es las mir den Absatz 4.3.3.5.3 vor, nach dem
ein Spieler nur in einer Alterklasse spielen darf. Ich war geschockt, konnte es nicht fassen und schaute ihm über die Schulter. Ich las den Absatz und sah zufällig den nächsten Absatz 4.3.3.5.4. Dort stand, 4.3.3.5.3 gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren.
Ich hatte etwas Hoffnung. Daraufhin erklärten mir Herr Gumboldt und die A-Schiedsrichterin, die FGO hätte keine Gültigkeit, sie sei zwar von den Faustballern beschlossen, aber wir gehören zum DTB und es sei in diesem Fall ähnlich wie in der Gesetzgebung „Bundesrecht geht vor Landesrecht“.
Die alte BSO gehe eben vor.
Wie es mir anschließend auf der Tribüne ging, kann man sich vorstellen. Freundlicherweise wurde von den Ahlhornern auch noch DFBL-Präsident Uli Meiners angerufen, der die Rechtmäßigkeit der Disqualifikation bestätigte.
Nach einigen Tränen spielten die Mädchen außer Konkurenz die Gruppenphase. Sie kassierten eine knappe 17:19-Niederlage und gewannen drei Spiele. Jeder in der Halle sah, sie hätten eine realistische Chance auf die Qualifikation zur DM gehabt, was ja für Rheinland-Mannschaften nicht oft der Fall ist..
Es folgten noch am gleichen Tag für zahlreiche Telefongespräche.

1. Unser Landesfachwart konnte die Disqualifikation überhaupt nicht verstehen. Er berichtete mir von der Regeländerung auf der Bundesfachtagung 2004 in Bergisch-Gladbach und empfahl mir, den Regionalgruppenobmann Bernd Schnackenberg anzurufen.

2. Herr Schnackenberg kannte die Problematik und wusste, das bei vergangenen Regionalmeisterschaften bereits Spieler/innen in der A und C-Jugend ohne Beanstandung eingesetzt wurden Er war auch bei der Bundesfachtagung 2004 dabei und konnte sich an die Regeländerung erinnern. Aber die Disqualifikation sei trotzdem rechtens, da FGO eben keine Rechtsgültigkeit habe. Aber ich könnte ja auch noch den TK-Vorsitzenden Peter Sievers anrufen.

3. Auch Herr Sievers war zu Hause. Mittlerweise war es 22.00 Uhr. Er erklärte mir, er kenne auch nicht alle Regeln und gab mir den Tip, den Schiedsgerichtsvorsitzenden Herrn Bernhard Hoffrichter anzurufen.

4. Auch Herr Hoffrichter war zu Hause und noch wach. Er hörte sich den Sachverhalt an durchblätterte die FGO und sagte mir, die Mädchen hätten doch Spielen dürfen. Ich müsste einen schriftlichen Einspruch verfassen und 100 Euro hinterlegen, vor Ort in Schneverdingen müsste ein Schiedsgericht mit Herrn Gumboldt als Vorsitzenden gebildet werden. Da Herr Gumboldt aber seine feste Meinung hätte und den Einspruch mit seinem Schiedsgericht ablehnen würde, hätte sowieso keinen Sinn. Vielleicht würde in einigen Wochen dann in ein anderes Urteil erfolgen, aber bis dahin wären die Norddeutsche und die Deutsche gelaufen sein.

Am nächsten Tag erhielt ich von dem Herrn die Pässe, eine Urkunde für den 9.Platz, einige Anstecknadeln und einen Plastiksack voll Kekse für die Mädchen. Was die Mädchen und ich damit am liebsten gemacht hätten, kann sich jeder vorstellen.

Ich möchte im Nachhinein kein böses Blut, bedanke bei allen für die freundlichen Telefongespräche am späten Samstagabend. Für mich als Hobbyfaustballer ohne Bundesligavergangenheit waren diese Gespräche mit den hohen Funktionären sehr interessant. Es wurde einem zugehört. Aber die verschiedenen Meinungen in diesen Kreisen sind schon traurig. Dieses Problem muß geklärt werden. Welches Regelwerk gilt für den Faustball.
Gerüchteweise habe ich gehört, dass bei der Norddeutschen der männlichen C-Jugend die Spielerlaubnis in einem ähnlichen Fall kein Problem war.

Leon Mittelmeyer
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Thomas S.
Site Admin


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 218

BeitragVerfasst am: Do März 01, 2007 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Arno,

ich habe Dein Doppelposting unter "Allgemeines" gelöscht. Das Thema ist hier unter "Schiedsrichter / Spielregeln / OFS" so gut aufgehoben, daß wir hier ruhig weiterdiskutieren siollten und Du hast das gleiche Posting hier ja auch gemacht.

Doppelpostings bringen nichts, da sie die Diskussion auseinanderlaufen lassen.

Warum hast Du eigentlich ohne neue Inhalte den Beitrag vom Leon noch einmal zitiert ?
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Thomas S.
Site Admin


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 218

BeitragVerfasst am: Do März 01, 2007 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es wird wie immer laufen, die Funktionäre suchen einen Formfehler beim Verein (vor Ort auf anraten von Funktionären keinen formalen Protest eingelegt) und sind da Problem los.


Ich will jetzt nicht Partei für die Funktionäre ergreifen, aber alles auf sie abzuwälzen, das kann es auch nicht sein.

Wo war der Formfehler des Vereins ? Nirgends. Sie haben sich vor-Ort "bequtschen" lassen, keinen Protest einzulegen bzw. waren sich selbst nicht sicher. Das war der einzige Fehler und den kann ich gut nachvollziehen, besonders wenn Verein und Trainer "unerfahren" bezüglich solcher Meisterschften sind und ein geweisser "Gegendruck" aufgebaut wurde. Ein Formfehler war es sicher nicht. Ich glaube nicht einmal, daß die "beratenden" Funktionäre das absichtlich "falsch" gemacht haben.

Es sollte bei Trainern und Betreuern bei einer solchen Meisterschaft eine gewisse Regelkenntnis vorhanden sein. Somit den schwarzen Perter bei einer "Falschberatung" durch die "Funktionäre" auf diese abzuwälzen ist daher recht einseitig.

Es solte zumindest soviel bekannt sein, daß ein Protest sofort eingelegt werden muß und bis zur Verhandlung auch zurückgezogen werden kann. Es bleibt dann genug Zeit, sich über die Hintergründe zu informieren.

Aber oft wird auch einfach die Einspruchsgebühr zum Anlaß genommen, auf einen Einspruch zu verzichten. Die bekommt man zurück, wenn der Einspruch erfolgreich ist oder der Einspruch vor der Verhandlung zurückgezogen wird !

Es wäre als Resultat einer Schiedsgerichtsverhandlung auch durchaus möglich gewesen, die Mannschaft weiterspielen zu lassen und ggf. hinterher zu disquallifizeren. Dann wären halt die nachfolgenden Mannschaften in der Platzierung aufgerückt. Das hätte auch Luft für eine nachträgliche Verhandlung gebracht, zumal es sich m.E. hier im Falle einer Abweisung des Protestes nicht um eine (m.E: "falsche")Tatsachen-/Schiedsgerichtsentscheidung, sondern um eine Regelbeugung gehandelt hätte.

Unabhängig davon finde ich es allerdings traugig, daß Funktionäre mit veralteten Regelwerken herumlaufen und danach handeln.
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Arno
Gast





BeitragVerfasst am: Do März 01, 2007 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

sicher hast du recht das auch ein Trainer die Regeln kennen sollte. In diesem Fall kannte der Trainer die Regel nur alle Funktionäre nicht.
Und es wurde klar und deutlich zuverstehen gegeben das ein Einspruch ins leere laufen würde.
Sicherlich hätte der TV Voerde später recht bekommen aber da wäre das Wochenende vorbei gewesen.

Ich hoffe nur das einer der hohen Herrn sich bei den Mädels (den die sind die Verlierer dieser Aktion) entschuldigt.

Gruß Arno
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Vater eines der Mädels
Gast





BeitragVerfasst am: Do März 01, 2007 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich muß ja hier einmal Patei für den Leon und den TV Voerde ergreifen.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Trainer mit drei Spielerinen die nicht spielberechtigt sind zu einer NDM fährt. Auch der TV Voerde hat sicher nicht unbegrenztes Geld zu Verfügung um es sinnlos zum Fenster rauszuschmeißen. Zur Regelkunde noch soviel gesagt ,warum wird ein vom DTB zugelassener Drohn Ball nicht zum Spielen zugelassen.Vieleicht sollten auch die sogenannten A-Schiedsrichter einmal die Schulbank drücken um solche Lächerlichkeiten abzustellen.Bin einmal gespannt ob einer der Würdenträger die Fehler einmal zugibt und eine für die Mädels vernünftige Lösung vorbringt.
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Thomas S.
Site Admin


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 218

BeitragVerfasst am: Fr März 02, 2007 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will auch dem Leon keine "Schuld" geben. Das falsche Verhalten liegt klar woanders.

Mit fällt nur auf, daß vom Mittel des Einspruchs selten Gebrauch gemacht wird, obwohl es angebracht wäre. (Ich will nun auch keine Einspruchsflut, aber hier wäre es angebracht gewesen). Nur wenn eine Verhandlung geführt wird, kann sie gewonnen werden. Ansonsten hat man sofort verloren. Die 100,- Einspruchsgebühr bekommt man im Falle eines erfolgreichen Einspruchs auch zurück !

Zitat:
In diesem Fall kannte der Trainer die Regel nur alle Funktionäre nicht.


Die zu spät befragten kannten die Regel schon, nur die vor-Ort nicht. Im Falle einer Einspruchsverhandlung hätte zumindest die theoretische Chance bestanden, daß das Schiedsgericht oder jemand am Verfahren Beteiligter (z.B: Trainer Voerde) diese Telefonate gleich geführt hätte und somit der Ausgang der Verhandlung hätte beeinflußt werden können. Außerdem wäre in der Verhandlung der Wettkampfleiter (der, und das ist noch immer meine Meinug, als derjenige, der die Disquallifikation ausgesprochen hat aus Gründen der Befangenheit nicht als Schiedsgericht hätte fungieren dürfen) ja nicht alleiner "Richter" gewesen. Er hätte ja zwei Beisitzer haben müssen, die evtl. einichtiger gewesen wären (Nach meiner Auffassung sogar drei Personen).

Wie gesagt, man hätte auch spielen können und hinterher - nach genauer Klärung - disquallifizieren können....

Aber : "Hätte" , "wäre" .... zu Spät !

Dieses Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Es wäre vielleicht ratsam, für die Ausrichter von Regionalmeisterschaften einen Ordner der derzeit gültigen Ordnungen und Regelungen (besonders auch Hinweise, welche Regelungen welche wann ersetzt haben, besonders bei den Reformen und "Namenswechseln" BSO - OFS - FGO) ggf. auch die Ballzulassungen in Papierform (für das Büro der Wettkampfleitung) und im Internet (für alle zum Nachlesen) bereitzustellen. Wie wir an diesem Beispiel sehen, sind auch gestandenen Funktionäre und Schiedsrichter nicht auf dem aktuellen Stand.

(Wieviele Jahre nach Abschaffung der Fehler "Springen bei der Angabe" und "offene Hand" beim Spielen mit dem Unterarm wurden diese noch gepfiffen ? ...)

Vielleicht könnte man zu Unterstützung in solchen Fragen an den Meisterschaftstagen auch ein Schiedsgerichts- / oder TK-Mitglied zu einer offiziellen Telefonbereitschaft überreden....

Im Übrigen war man lange Zeit der Meinung, die Leitung solcher Veranstltungen aus Kostengründen an regionale Funktionäre zu übertragen.....
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harry franke
Gast





BeitragVerfasst am: Fr März 02, 2007 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Gültigkeit der Ordnungen:

Die alte BSO ist nicht von der FGO abgelöst worden, sondern von der OFS.

D.h.: die OFS regelt den Betrieb der Turnspiele für den Bereich des DTB und die untergeordnete FGO-Faustball den Betrieb der Faustballer für den Bereich des DTB. Demnach ist die FGO auch kein "Landes-, sondern Bundesrecht" und hat bei Regionalmeisterschaften Gültigkeit.

Das Argument, es gälte die alte BSO ist ja ein Witz, es kann doch nur immer die aktuelle Version eines Gesetzes oder einer Ordnung gelten.

Die FGO der Landesturnverbände, die nur auf Landesebene gelten, dürfen übrigens nicht gegen die Bestimmungen der Bundes-FGO verstoßen.

Gruß Harry
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Leon
Gast





BeitragVerfasst am: Sa März 03, 2007 06:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nochmal,

ich möchte hier noch mal zwei Dinge klarstellen, da vielleicht nicht ganz klar geworden sind:

1. Der Spielleiter, Schiedsgerichtsvorsitzende laut Spielplan und Landesschiedsrichterwart des Niedersächsischen Turnerbundes Herr Gumboldt hatte auch die aktuelle FGO von 2006 vorliegen und wir haben gemeinsam die geänderte Regelung gelesen. Sie war ihm auch bekannt. Er bestreitet aber bis heute die Gültigkeit der FGO. Er sagte mir auch, diese nicht gültige, geänderte Regelung sei erst vor kurzem Thema bei einer Schiedsrichtertagung gewesen. Dies bestätigte ihm auch die anwesende A-Schiedsrichterin Frau Roehrs und verteidigte die Disqualifikation. Er wird diese Entscheidung also bei der nächsten Norddeutschen wiedertreffen, wenn das TK nicht deutlich Stellung bezieht.

2. Der Regionalgruppenobmann und Landesfachwart des Niedersächsischen Turnerbundes HerrSchnackenberg kannte auch die Regeländerung, er war 2004 bei der Bundesfachtagung in Bergisch Gladbach ja dabei, wie er mir selbst sagte und muss dem auch zugestimmt haben, da diese Änderung laut Protokoll einstimmig erfolgte. Aber auch erkennt die FGO nicht an.

Das Problem ist also nicht die Unkenntnis einer geänderten Regel, sondern der Landesverband Niedersachsen mit seinem Landesfachausschuss erkennt die FGO als gültiges Spielrecht nicht an.

Etwas anderes wäre es, wenn die Regelung nicht bekannt wäre, wie es vielleicht bei Uli Meiners war.

Im übrigen werde ich in Zukunft wieder selbst „Ball über die Schnur“ spielen ohne Vereinstrikot, weil Faustball auch Spass machen kann.

Leon
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Michael S
Gast





BeitragVerfasst am: Do März 08, 2007 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde ja einmal der weitere Verlauf interessieren.Das heißt ,hat sich irgendeiner der Ofiziellen mal gemeldet oder einen Lösungsvorschlag gemacht.Denn schließlich ging es hier um eine Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft !!!!.Einge der Mädels haben vielleicht nicht mehr die Möglichkeit an einer DM teilzunehmen. Da ja wohl der Fehler ganz klar auf Seiten der Spielleitung lag wäre eine Nachnomminierung Seitens des DTB vieleicht mehr als gerechtfertigt gewesen. In so einem Fall darf dann auch die Zeitnot oder sonstige Ausreden nicht gelten. Auf jeden Fall sind die Spielpläne der DM ohne den TVV online.
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woolthaa



Anmeldungsdatum: 08.12.2006
Beiträge: 53
Wohnort: Lemwerder

BeitragVerfasst am: Do März 08, 2007 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde auch gerne mal eine Auflösung des Problems haben. Was gilt nun und was nicht! Es muss mal eine klare Entscheidung der Offiziellen her, damit solch eine Diskussion gar nicht mehr entsteht!
Ich hätte ja beinahe auch das Problem gehabt. Eine Spielerin von mir sollte auch bei der A-Jugend mitspielen. Zum Glück - also aus meiner Sicht - mussten wir dann aus Grippe-technischen Gründen die A-Jugend zurückziehen.
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Peter S.
Gast





BeitragVerfasst am: So März 18, 2007 20:58    Titel: Typisch Manfred Gumboldt Antworten mit Zitat

Sad Sad Sad Sad Sad Sad Sad
Dies ist typisch für Manfred Gumboldt und den Geklüngel beim NTB, Fachgebiet Faustball.
Dies ist nicht der einzigste Fall, auf Landesmeisterschaften hat immer ein Herr Gumboldt, das SAGEN !!!! Sein Wort ist Gesetz, Traurig aber wahr.
Immer wenn Manfred Gumboldt Schiedsgerichtsvorsitzender ist, gab es sehr oft Probleme, immer wenn er nicht da war, lief alles für den Faustballsport und für die MAnnschaften und keiner hat sich beschwert.
Dieser Manfred Gumboldt sollte schnellstens zurück treten, denn wer die OFS und FGO als Schiedsrichterwart des NTB nicht kennt, will Schiedsrichter ausbilden, HA, HA HA ein Witz, SORRY Crying or Very sad Crying or Very sad Crying or Very sad
Viele Grüße aus dem hohen Norden
Peter S.
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frank sch
Gast





BeitragVerfasst am: Sa März 24, 2007 14:56    Titel: geltungsbereich FGO Antworten mit Zitat

es kann hier überhaupt keine zwei meinungen geben
man hatte die lösung ja schon in der hand

FGO Punkt 1.4 Geltungsbereich

1.4.1.1. die FGO ist für den gesamten faustball- spielbetrieb im DTB verbindlich. hierzu gehört der spilebetrieb auf bundesebene und in den mitgliedsverbänden.
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Gast






BeitragVerfasst am: Fr Mai 11, 2007 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür ist dieser Herr doch Bekannt ,der wird sich nie Ändern nicht in Hundert Jahren!!!!
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